Diese Seite kann aus urheberschutzrechtlichen Gründen leider nicht gedruckt werden.
+++ Start schamanische Ausbildung in NRW am 14. und 15. Januar 2023+++

Bildungsscheck NRW Neue Konditionen ab 01.01.2016#

Wer wird gefördert?

Der Bildungsscheck richtet sich an Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Betriebe.

Im individuellen Zugang können Beschäftigte aus Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von max. 30.000,- Euro (max. 60.000,- Euro bei gemeinsamer Veranlagung) im Zeitraum von zwei Kalenderjahren einen Bildungsscheck erhalten, wenn sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:

  • Zugewanderte bzw. Menschen mit Migrationshintergrund (selbst oder ein Elternteil aus dem Ausland zugewandert)
  • Berufsrückkehrende
  • Beschäftigte ohne Berufsabschluss
  • Un- oder Angelernte oder länger als vier Jahre nicht im Ausbildungsberuf tätig
  • Ältere ab 50 Jahren
  • atypisch Beschäftigte befristet Beschäftigte, Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer, geringfügig Beschäftigte und Teilzeitbeschäftigte bis 20 Stunden/Woche

Im betrieblichen Zugang können kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten im Zeitraum von zwei Kalenderjahren bis zu zehn Bildungsschecks für Beschäftigte in Anspruch nehmen, deren jährliches Arbeitnehmerbrutto 39.000,- Euro nicht übersteigt.

Ausgeschlossen vom Bildungsscheckverfahren sind Selbständige und Beschäftigte im öffentlichen Dienst.

Eine Bildungsprämie des Bundes erhalten Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 20.000,- Euro (und bei gemeinsam Veranlagten 40.000,- Euro) mit einem maximalen Zuschuss von 500,- Euro (50 Prozent der Kurskosten von max. 1.000,- Euro).